Was sollten Sie bei Problemen mit dem Reinigungsunternehmen tun?
Ein zuverlässiges
Reinigungsunternehmen ist stets versichert, für den Fall, dass etwas bei der Übergabereinigung schief gehen könnte. Halten Sie während der Abnahme alles schriftlich fest. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls später noch Probleme auftauchen sollten. Nehmen Sie das Angebot des Reinigungsunternehmens an die Abgabe mit, damit Sie keine unnötigen Diskussionen führen müssen.
Wann und wie muss man das Reinigungsinstitut nach dem Auftrag bezahlen?
Das Führen einer Debitorenbuchhaltung ist kompliziert. Immer mehr Reinigungsunternehmen verzichten deshalb darauf und bieten ausschliesslich Zahlung mit Karte oder Bar an. Erst wenn der Vermieter mit dem Putzservice zufrieden und das Abnahmeprotokoll unterschrieben ist, soll die Leistung bezahlt werden. Nie im Voraus! Wenn die Bezahlung erst nach erfolgreicher Übergabe erfolgt, haben Sie auch ein Druckmittel in der Hand, dass die Nachreinigung korrekt durchgeführt wird.
Was gilt es bei Angeboten für Umzugsreinigungen zu beachten?
Ein Pauschal-Preis mit Abgabe-Garantie, lediglich per Email erhalten: Was kann schon schiefgehen?
Viel! Zögern Sie nicht, mit all den offerierenden Putzfirmen einen Hausbesuch abzumachen, auch wenn es etwas aufwändig ist. Nur so kann Ihnen ein seriöser Pauschalpreis angegeben werden.
- Haftung: Stellen Sie sicher, dass das Putzinstitut ausreichend versichert ist. Bei jeder Abgabereinigung können Schäden entstehen.
- Pauschal-Preis: Unerwünschte Überraschungen bleiben Ihnen erspart, wenn Sie einen Pauschal-Preis abmachen.
- Abnahmegarantie: Wenn Sie eine Übergabegarantie im Vertrag haben, garantiert der Dienstleister dafür, dass sie so lange reinigen, bis der Vermieter die Wohnung abnimmt.
- Abgabetermin: Aus dem Angebot muss eindeutig hervorgehen, wann der Putzvorgang stattfindet und wie lange er dauert.
Wie steht es mit Trinkgeld?
Ein Putzinstitut erwartet kein Trinkgeld. Jemandem aber eine Freude zu machen ist nie eine verwerfliche Überlegung. Wir empfehlen daher ein Trinkgeld von Fr. 10.00 pro Person.